Zu langsames Handynetz: Minderleistung reklamieren nach TKG
In einem Satz: So machen Sie Ihr Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung geltend, wenn das Netz nicht liefert.
Was zählt als Minderleistung
Nach § 57 TKG dürfen Kunden das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend von der vertraglich vereinbarten Rate abweicht. Als «erheblich» gilt eine deutliche Abweichung von der maximalen und der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit.
BNetzA-App als offizielles Nachweisverfahren
Seit dem 20. April 2026 gibt es die App «Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk» der Bundesnetzagentur. Sie führt ein standardisiertes Messprotokoll durch: 30 Einzelmessungen an mindestens zwei Kalendertagen. Das erzeugte PDF ist rechtlich als Nachweis anerkannt.
Vorgehen: Messen, dokumentieren, beim Anbieter melden
1. Installieren Sie die BNetzA-App und führen Sie die vollständige Messung durch. 2. Speichern Sie das erzeugte Protokoll. 3. Schicken Sie es dem Anbieter mit der Forderung nach Preisminderung oder Sonderkündigung. Reagiert der Anbieter nicht binnen zwei Wochen, wenden Sie sich an die BNetzA-Schlichtungsstelle.
Wie hoch die Minderung ausfällt
Die Minderung ist an das Ausmaß der Unterlieferung geknüpft. Faustregel aus Gerichtsurteilen: Wer nur die Hälfte der vereinbarten Geschwindigkeit bekommt, kann etwa 20 bis 30 Prozent der Grundgebühr für den betroffenen Zeitraum zurückverlangen. Bei sehr großer Abweichung ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.
Vor dem Vertragsabschluss die passende Größe des Datenvolumens ehrlich einschätzen — Nachbuchen ist teuer.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Kann ich meine Rufnummer nach der Portierung wieder zurück wechseln?
Ja. Rufnummern können mehrfach portiert werden. Jeder Wechsel muss aber ordentlich mit Kündigung des alten und Portierungsauftrag beim neuen Anbieter erfolgen.
Was passiert, wenn mein Handy zu langsam ist?
Bei erheblicher Minderleistung nach § 57 TKG dürfen Sie mindern oder außerordentlich kündigen. Die BNetzA-App liefert den offiziellen Nachweis.
Was tun bei einer verlorenen SIM-Karte?
Sofort beim Anbieter sperren lassen. Danach eine Ersatzkarte bestellen — die alte Rufnummer bleibt erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen 4G und 5G?
5G ist der Nachfolger von 4G/LTE und bietet höhere Bandbreiten, kürzere Latenzen und mehr parallele Verbindungen. In Deutschland ist 5G im flächendeckenden Ausbau.
Wann lohnt sich ein Familientarif?
Wenn zwei oder mehr Mobilfunkverträge im Haushalt nötig sind und der Rabatt pro Zusatzkarte den regulären Vergleichspreis unterschreitet. Ehrlich nachrechnen.