Vorwahl 01564: Welches Mobilfunknetz?
Kurz gesagt: Die Vorwahl 01564 gehört ursprünglich zum Netz von 1&1 (1&1 Mobilfunk GmbH).
Worum es geht
Wer sich näher mit die Vorwahl 01564 beschäftigt, stößt schnell auf den Begriff. Der Rufnummernblock 01564 ist laut der Zuteilung der Bundesnetzagentur an die 1&1 Mobilfunk GmbH vergeben. Damit gehört jede neu geschaltete Rufnummer aus diesem Bereich zum Netz von 1&1.
Praktische Auswirkung
Der Zusammenhang mit anderen Bereichen des Mobilfunks ist eng. Für Verbraucher bedeutet das: Bei der ursprünglichen Zuteilung sagt die Vorwahl klar, in welchem Netz die Rufnummer geführt wird. Bei portierten Nummern verlässt die Nummer dieses Netz — welches Netz aktuell zuständig ist, lässt sich nur über eine sogenannte HLR-Abfrage ermitteln.
Wie unterscheiden sich die Netze?
Die vier deutschen Mobilfunknetze bieten unterschiedliche Ausbauqualitäten. Die Telekom gilt seit vielen Jahren als führend bei der Flächenabdeckung, Vodafone folgt eng, o2 hat in urbanen Räumen sehr gute Werte und auf dem Land Lücken. Das jüngste Netz von 1&1 ist regional stark unterschiedlich ausgebaut und nutzt außerhalb seiner Eigenzellen ein nationales Roaming-Abkommen mit Vodafone.
Rufnummernaufbau in Deutschland
Eine deutsche Mobilfunknummer besteht aus der Verkehrsausscheidungsnummer 0, der Dienstkennzahl (15, 16 oder 17), einer Blockkennung und der eigentlichen Teilnehmernummer. Aus der Blockkennung leitet sich das Netz ab — im Fall von 01564 also 1&1 Mobilfunk GmbH. Aufgrund der Portierung nach § 46 TKG darf die Blockkennung aber nicht als Beweis für das aktuelle Netz einer bestimmten Nummer verwendet werden.
Wie prüfe ich das aktuelle Netz einer Rufnummer?
Aus dem Rufnummernblock ergibt sich das ursprüngliche Netz. Wurde die Nummer portiert, muss eine sogenannte HLR-Abfrage (Home Location Register) durchgeführt werden — sie liefert das aktuell zuständige Netz. Einige Anbieter stellen kostenlose Netz-Prüfer per SMS bereit, andere spezialisierte Dienstleister berechnen wenige Cent pro Abfrage.
Markt-Kontext
Der Regulierungsrahmen wird vor allem durch das Telekommunikationsgesetz und die EU-Verordnungen gesetzt. Zentrale Akteurin ist die Bundesnetzagentur in Bonn: Sie versteigert Frequenzen, teilt Rufnummernblöcke zu und schlichtet in Streitfällen zwischen Kunden und Anbietern kostenfrei.
Für Verbraucher heißt das
Beim Wechsel des Anbieters ist die Rufnummernmitnahme die häufigste Fehlerquelle. Fällt sie durch — etwa wegen abweichender Namensschreibweise zwischen altem und neuem Anbieter — kann die Verzögerung Wochen kosten. Praktisch: Beim alten Anbieter das Portierungs-Datenblatt anfordern, bevor Sie den Auftrag beim neuen Anbieter erteilen.
Bei EU-Reisen keine Auslandsoption buchen — Roam like at home reicht.
Häufige Fragen
Rund um dieses Thema tauchen immer wieder dieselben Fragen auf.
Was ist eine eSIM?
Eine eSIM ist ein fest verbauter Chip im Smartphone, auf dem Mobilfunkprofile digital aktiviert werden — kein Warten auf eine Plastikkarte mehr.
Was ist eine Fair Use Policy?
Ein Volumen-Limit beim EU-Roaming, damit Auslandsnutzer den deutschen Tarif nicht dauerhaft von außen nutzen.
Muss ich mein Handy vom Anbieter kaufen?
Nein. Bei SIM-only-Tarifen bringen Sie Ihr eigenes Handy mit (BYOD). Wichtig: SIM-Lock prüfen und die vom Handy unterstützten Frequenzbänder mit dem Netz abgleichen.
Was passiert mit meinem Vertrag im Todesfall?
Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls. Der Anbieter braucht dazu eine Sterbeurkunde.
Welches Netz habe ich?
Aus der Vorwahl lässt sich das ursprüngliche Netz ableiten, bei portierten Nummern nur über eine HLR-Abfrage das aktuelle.