Vorwahl 01567: Welches Mobilfunknetz?
Schnell erklärt: Die Vorwahl 01567 gehört ursprünglich zum Netz von 1&1 (1&1 Mobilfunk GmbH).
So ist der Begriff definiert
Wer einen neuen Handyvertrag prüft, wird auf die Vorwahl 01567 stoßen. Der Rufnummernblock 01567 ist laut der Zuteilung der Bundesnetzagentur an die 1&1 Mobilfunk GmbH vergeben. Damit gehört jede neu geschaltete Rufnummer aus diesem Bereich zum Netz von 1&1.
Bedeutung im Vertragsalltag
Verstehen lässt sich der Begriff am besten im Zusammenspiel mit anderen Aspekten. Auf den Alltag übertragen: Bei der ursprünglichen Zuteilung sagt die Vorwahl klar, in welchem Netz die Rufnummer geführt wird. Bei portierten Nummern verlässt die Nummer dieses Netz — welches Netz aktuell zuständig ist, lässt sich nur über eine sogenannte HLR-Abfrage ermitteln.
Wie unterscheiden sich die Netze?
Die vier deutschen Mobilfunknetze bieten unterschiedliche Ausbauqualitäten. Die Telekom gilt seit vielen Jahren als führend bei der Flächenabdeckung, Vodafone folgt eng, o2 hat in urbanen Räumen sehr gute Werte und auf dem Land Lücken. Das jüngste Netz von 1&1 ist regional stark unterschiedlich ausgebaut und nutzt außerhalb seiner Eigenzellen ein nationales Roaming-Abkommen mit Vodafone.
Rufnummernaufbau in Deutschland
Eine deutsche Mobilfunknummer besteht aus der Verkehrsausscheidungsnummer 0, der Dienstkennzahl (15, 16 oder 17), einer Blockkennung und der eigentlichen Teilnehmernummer. Aus der Blockkennung leitet sich das Netz ab — im Fall von 01567 also 1&1 Mobilfunk GmbH. Aufgrund der Portierung nach § 46 TKG darf die Blockkennung aber nicht als Beweis für das aktuelle Netz einer bestimmten Nummer verwendet werden.
Wie prüfe ich das aktuelle Netz einer Rufnummer?
Aus dem Rufnummernblock ergibt sich das ursprüngliche Netz. Wurde die Nummer portiert, muss eine sogenannte HLR-Abfrage (Home Location Register) durchgeführt werden — sie liefert das aktuell zuständige Netz. Einige Anbieter stellen kostenlose Netz-Prüfer per SMS bereit, andere spezialisierte Dienstleister berechnen wenige Cent pro Abfrage.
Markt-Kontext
Der deutsche Mobilfunkmarkt geht auf die frühen 1990er Jahre zurück. Damals starteten mit D1 (Telekom) und D2 (Vodafone) die ersten GSM-Netze, ergänzt durch E-Plus und o2 im E-Netz. Nach mehreren Fusionen — E-Plus ging 2014 in Telefónica auf, mobilcom-debitel firmiert seit 2022 als Freenet — hat sich der Markt konsolidiert. Mit dem Aufbau des vierten Netzes durch 1&1 seit 2023 gibt es wieder mehr Bewegung.
Für Verbraucher heißt das
Für Vielnutzer ohne festes Datenvolumen-Budget kann ein Unlimited-Tarif die günstigere Wahl sein. Wer regelmäßig über 30 GB im Monat verbraucht, spart mit einem Flat-Datentarif oft gegenüber häufigem Nachbuchen. Für alle anderen ist ein Tarif mit klar definiertem Volumen meist wirtschaftlicher.
Ein Blick auf die Kündigungsfrist lohnt sich immer, auch wenn der Wechsel noch nicht ansteht.
Häufige Fragen
Verbraucher stellen zu diesem Punkt häufig folgende Fragen.
Wie sicher ist eine SIM-Karte?
SIM-Karten sind durch PIN gesichert. Nach dreimal falscher Eingabe wird die Karte gesperrt und lässt sich nur mit PUK entsperren. Nach zehn falschen PUK-Eingaben ist die Karte unbrauchbar.
Was ist eine eSIM?
Eine eSIM ist ein fest verbauter Chip im Smartphone, auf dem Mobilfunkprofile digital aktiviert werden — kein Warten auf eine Plastikkarte mehr.
Was ist eine Fair Use Policy?
Ein Volumen-Limit beim EU-Roaming, damit Auslandsnutzer den deutschen Tarif nicht dauerhaft von außen nutzen.
Muss ich mein Handy vom Anbieter kaufen?
Nein. Bei SIM-only-Tarifen bringen Sie Ihr eigenes Handy mit (BYOD). Wichtig: SIM-Lock prüfen und die vom Handy unterstützten Frequenzbänder mit dem Netz abgleichen.
Was passiert mit meinem Vertrag im Todesfall?
Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls. Der Anbieter braucht dazu eine Sterbeurkunde.