Fair Use Policy im Roaming
Kurz gesagt: Volumen-Obergrenze beim EU-Roaming.
In den Vertragsbedingungen der Mobilfunkanbieter taucht Fair Use Policy im Roaming auf. Volumen-Obergrenze beim EU-Roaming.
Worum es geht
Nach EU-Recht dürfen Anbieter bei Roam like at home ein Fair-Use-Limit setzen, damit Kunden ausländische Tarife nicht dauerhaft im Heimatland nutzen. Für Datenvolumen wird das Limit aus dem inländischen Preis und einem regulierten Großhandelsentgelt berechnet. Bei Überschreitung wird nach EU-Regeln zugeschlagen (aktuell wenige Cent pro GB).
Praktische Auswirkung
Der Zusammenhang mit anderen Bereichen des Mobilfunks ist eng. Für Verbraucher bedeutet das: Verwandt sind unter anderem folgende Begriffe:
- EU-Roaming — Nutzung des Handytarifs in EU-Ländern ohne Aufpreis.
- Roaming — Nutzung ausländischer Netze mit dem heimischen Vertrag.
Im Markt-Kontext
Deutschland zählt rund 100 Millionen aktive SIM-Karten bei etwa 84 Millionen Einwohnern. Viele Nutzer verwenden mehrere Karten parallel — für private und berufliche Rufnummer, für Smartwatch, Tablet oder Auto. Der Mobilfunkmarkt gilt damit als einer der intensivsten in Europa und ist stark umkämpft.
Was Verbraucher tun können
Für Verbraucher heißt das im Alltag: Ein regelmäßiger Vergleich der Tarife lohnt sich. Wer noch in einem 24-Monats-Vertrag aus der Vor-Reform-Zeit steckt, zahlt oft deutlich mehr als bei einem aktuellen Neuabschluss. Die Kündigungsfristen sind seit der TKG-Reform 2021 verbraucherfreundlicher: Wer eine Frist verpasst, sitzt maximal einen Monat länger im alten Vertrag.
Bei EU-Reisen keine Auslandsoption buchen — Roam like at home reicht.
Häufige Fragen
Aus dem redaktionellen Alltag: die häufigsten Fragen zum Thema.
Was ist eine eSIM?
Eine eSIM ist ein fest verbauter Chip im Smartphone, auf dem Mobilfunkprofile digital aktiviert werden — kein Warten auf eine Plastikkarte mehr.
Was ist eine Fair Use Policy?
Ein Volumen-Limit beim EU-Roaming, damit Auslandsnutzer den deutschen Tarif nicht dauerhaft von außen nutzen.
Muss ich mein Handy vom Anbieter kaufen?
Nein. Bei SIM-only-Tarifen bringen Sie Ihr eigenes Handy mit (BYOD). Wichtig: SIM-Lock prüfen und die vom Handy unterstützten Frequenzbänder mit dem Netz abgleichen.
Was passiert mit meinem Vertrag im Todesfall?
Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht binnen sechs Wochen nach Kenntnis des Todesfalls. Der Anbieter braucht dazu eine Sterbeurkunde.
Welches Netz habe ich?
Aus der Vorwahl lässt sich das ursprüngliche Netz ableiten, bei portierten Nummern nur über eine HLR-Abfrage das aktuelle.